4 Tipps wor­auf du beim Fly­er­ver­tei­len ach­ten soll­test

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Darauf musst du beim Flyerverteilen achten

Flyer verteilen ist eine effiziente Werbemaßnahme, die sehr gut wirkt. Stark frequentierte Orte bieten eine hohe Reichweite, die Flugzettel sind schnell und kostengünstig produziert.

Wenn du für dein Unternehmen Flyer verteilen willst, gilt es aber einiges zu berücksichtigen. Denn es gibt einige Richtlinien zu beachten, damit alles perfekt läuft. Damit du bestens gerüstet bist, haben wir hier die wichtigsten Punkte für dich kurz und knackig zusammengefasst.

1.Tipp | Beantrage deine Flyerverteilungsaktion rechtzeitig

Wichtig ist, dass du deine Aktion rechtzeitig vor dem Start beantragst und ein Belegexemplar bereitstellst. Österreichweit einheitliche Richtlinien gibt es nicht. Was erlaubt ist, entscheidet die jeweilige Behörde. Du kannst bei der Druckerei deines Vertrauens auch gerne einen Probedruck deines Flyers bestellen, bevor du dich in große Kosten stürzt und eventuell Punkte geändert werden müssen.  

In manchen Städten muss die Meldung wochenlang im Voraus erfolgen, wenn eine Verteilung an Autofahrer und Autofahrerinnen in einem Kreuzungsbereich oder an Passanten und Passantinnen in der Fußgängerzone geplant ist. Einige Gemeinden erledigen die Flugblattverteilung unbürokratisch und ersuchen lediglich um ein Musterexemplar des Werbemittels.

Also, erkundige dich im Voraus bei der zuständigen Behörde, wo du die Flyer verteilen möchtest, damit du gut vorbereitet bist und alles perfekt klappt.

2. Tipp | Vorsicht beim Anbringen von Flugzetteln an parkenden Autos

Um es kurz und knapp zu sagen: Das ist keine gute Idee! Diese Art von Werbung ist nicht zulässig. Darunter fällt jegliches Anbringen von fremden Werbebotschaften am Auto. Deswegen solltest du Flyer oder ähnliches nicht in die Seitentüre oder hinter die Scheibenwischer klemmen. Oder die Gegenfrage: Wie gefällt es dir, wenn du Flyer auf einem Auto findest?

3. Tipp | So verteilst du Flyer in Einkaufszentren & Co

Für die Verteilung auf nicht öffentlichen Bereichen benötigst du immer die Einwilligung des Grundbesitzers oder der Grundbesitzerin. Im Falle von Einkaufszentren & Co. wendest du dich am besten an die zuständigen Verwalter oder Verwalterin bzw. Besitzer oder Besitzerin. Auch wenn du bei Events deine Flyer verteilen möchtest, solltest du dich mit dem Veranstalter oder der Veranstalterin wegen einer Erlaubnis in Verbindung setzen.

4. Tipp | Denke an das Impressum!

Bei der Erstellung der Flugblätter ist zu beachten, dass diese einen Hinweis auf den Medieninhaber oder die Medieninhaberin und Hersteller oder die Herstellerin enthalten müssen. Informiere dich dazu über die gesetzlichen Vorgaben der Impressumspflicht in Österreich.

 

Informationen der Wirtschaftskammer